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Leistungsangebot für Menschen mit Behinderungen:

zu den Informationen zur Gebärdensprache

 

 

 

Der IFD unterstützt Menschen mit Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von mindestens 50) sowie Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, auch wenn sie (noch) keinen  Schwerbehindertenausweis haben.


Wir beraten und begleiten Sie:

  • bei behinderungsbedingten Leistungsproblemen am Arbeitsplatz
  • bei Konflikten und Krisensituationen im Betrieb sowie bei Betriebsgesprächen
  • bei Umsetzung im Betrieb
  • beim Umgang mit Ämtern und Behörden
  • bei drohenden oder bereits laufenden Kündigungsverfahren
  • wir informieren zum Kündigungsschutz für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen
  • zu Förderleistungen des Integrationsamtes
  • bei der Durchsetzung / Beantragung von Sozialleistungen z.B. Grad der Behinderung, Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit, Reha Verfahren usw.
  • bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz, wenn eine Beauftragung durch den Rehabilitationsträger vorliegt


Diese Aufgaben erfüllen alle unsere Beratungsstellen. Menschen mit Hörbehinderungen und Sehbehinderungen finden kompetente Ansprechpartner, die darüber hinaus spezialisiert sind und Sie entsprechend unterstützen können.

 

Fachdienst für blinde und sehbehinderte Menschen

  • berät Sie zu den oben genannten Themen
  • zu Ausstattung von behinderungsspezifischen,  technischen Hilfsmitteln am Arbeitsplatz
  • zu  Mobilität und Kommunikation für blinde und sehbehinderte Menschen

 

Fachdienst für hörbehinderte Menschen:

  • berät schwerhörige, ertaubte und gehörlose Menschen zu oben genannten Themen
  • zu Ausstattung von behinderungsspezifischen Hilfsmitteln am Arbeitsplatz
  • alle Mitarbeiter verfügen über Gebärdensprachkompetenz