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Barrierefreiheit

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

                       Stand:  01.06.2024

Der Integrationsfachdienst (IFD) setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit

für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für Alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite: www.ifd-brandenburg.de.

Der IFD ist bemüht, seine Internetpräsenz im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie (EU) 2016/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABI. L 327 vom 2.12.2016, S 1) barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 2.1.2. Für die PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA beachtet.

Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Der IFD ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

  • Barrierefreiheit ist Teil unseres Leitbildes.

  • Innerhalb des IFD gibt es klare Ziele für die Barrierefreiheit.

  • Wir beziehen Menschen mit Behinderungen in unsere Benutzertestprozesse ein.

Konformitätsstatus

Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Website:

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 2.1.2. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA beachtet.

Aktueller Status der Inhaltskonformität:

Derzeit ist der Status nicht bekannt. Es wird momentan ein externes Audit zur Barrierefreiheit durchgeführt.

 

 

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Im derzeitigen Überarbeitungsstatus können bei den Benutzern Probleme auftreten. Bitte kontaktieren Sie uns z.B. über das Kontaktformular zur Barrierefreiheit, wenn Sie ein Problem beobachten.

Mögliche Probleme sind:

  • Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.

Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden

Technologien

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:

  • Microsoft Edge

  • Mozilla Firefox

  • Google Chrome

  • Safari

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:

 

Technologien

Die Barrierefreiheit dieser Website hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:

  • HTML

  • CSS

  • Javascript

 

Bewertungsmethoden

Der Integrationsfachdienst hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode(n) bewertet:

Externe Bewertung:

Die Website wird von einer externen Stelle (Überwachungsstelle des Landes Brandenburg) bewertet, die nicht am Design- und am Entwicklungsprozess beteiligt ist.

 

 

 

 

Feedback-Prozess

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:

Telefon:         +49(355)583223     

E-Mail:           Oder etc.

Firmenanschrift: Integrationsfachdienst, Lipezker Straße 48; 03048 Cottbus

Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung zu geben.

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrages und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.                 
Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs.3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte I Durchsetzungsstelle

Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S

14467 Potsdam

E-Mail:

 

Formelle Genehmigung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

IFD Integrationsfachdienst Brandenburg

Andreas Radow

Lipezker Str. 48

03048 Cottbus

 

Erklärung zur Barrierefreiheit (pdf)

 

 

Feedback zur Barrierefreiheit